Therapien
Einzeltherapie
Therapieeinheit
€ 95,-
Paartherapie
Therapieeinheit
€ 105,-
Paartherapie
Doppeleinheit
€ 210,-
Die Bezahlung erfolgt nach der Stunde, wenn nicht anders vereinbart. Psychotherapeutische Leistungen sind mehrwertsteuerfrei gemäß § 6 Abs.1 z 19 UStG.
Die Honorare für meine Leistungen werden privat abgerechnet. Bei Vorliegen einer krankheitswertigen Diagnose ist eine teilweise Refundierung durch Ihre Krankenkasse nach entsprechender Antragstellung und ärztlicher Untersuchung vor der zweiten Therapieeinheit möglich. Zum Einreichen bei Ihrer Krankenkasse verwenden Sie die von mir in regelmäßigen Abständen erstellte Honorarnote.
Derzeitiger Kostenzuschuss von den Kassen pro Stunde:
ÖGK (vormals GKK) € 31,50
BVAEB (vormals BVA- u. VAEB-Versicherte) € 42,40
SVS (vormals SVA- u. SVB-Versicherte) € 45,00
Bitte beachten Sie, dass ein Zuschuss durch Krankenkassen bei Paartherapie nicht möglich ist.
Die Honorare für meine Leistungen werden privat abgerechnet. Bei Vorliegen einer krankheitswertigen Diagnose ist eine teilweise Refundierung durch Ihre Krankenkasse nach entsprechender Antragstellung und ärztlicher Untersuchung vor der zweiten Therapieeinheit möglich. Zum Einreichen bei Ihrer Krankenkasse verwenden Sie die von mir in regelmäßigen Abständen erstellte Honorarnote.
Derzeitiger Kostenzuschuss von den Kassen pro Stunde:
ÖGK (vormals GKK) € 31,50
BVAEB (vormals BVA- u. VAEB-Versicherte) € 42,40
SVS (vormals SVA- u. SVB-Versicherte) € 45,00
Bitte beachten Sie, dass ein Zuschuss durch Krankenkassen bei Paartherapie nicht möglich ist.
Ausfallhonorar
Wenn Sie zu Ihrem vereinbarten Termin nicht erscheinen oder diesen nicht mindestens 48 Stunden zuvor per SMS/Mail/Telefon absagen, wird das vereinbarte Honorar fällig, da die vereinbarte Stunde explizit für Sie reserviert ist und kurzfristig nicht anderweitig vergeben werden kann.